Mitglied bei Valorlux werden?
Wenn Ihr Unternehmen Verpackungen auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr bringt oder Produkte in Luxemburg auspackt, können daraus eine Reihe von gesetzlichen Verpflichtungen resultieren.
Ab wann wird Ihr Unternehmen als verpackungsverantwortlich angesehen? Welche gesetzlichen Verpflichtungen müssen Sie erfüllen? Wie kann Valorlux Sie dabei unterstützen? Was kostet die Mitgliedschaft? Wie können Sie Mitglied werden?
In den folgenden FAQs finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Weiterführende Informationen zur Verpackungsverantwortung.
In den nachfolgenden Fällen gilt Ihr Unternehmen als verpackungsverantwortlich und muss folglich drei gesetzliche Verpflichtungen erfüllen: Rücknahmepflicht, Auskunftspflicht und das Ergreifen von Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung.
Unternehmen, die in Luxemburg niedergelassen sind und:
- in Luxemburg Industrie- oder Haushaltsprodukte verpacken oder verpacken lassen, um sie unter ihrer Eigenmarke auf den luxemburgischen Markt zu bringen.
- die verpackte Industrie- oder Haushaltsprodukte nach Luxemburg importieren oder importieren lassen, mit dem Ziel diese in Luxemburg in Umlauf zu bringen.
- die Serviceverpackungen herstellen oder importieren, um sie auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr zu bringen. Serviceverpackungen werden an der Verkaufsstelle „in Anwesenheit des Verbrauchers" befüllt bzw. abgepackt. Die Verpackungsaktivität erfolgt dabei in der Regel zum Zeitpunkt des Verkaufs. Beispiele für Serviceverpackungen sind z.B. Brottüten, Pizzakartons und Einkaufstüten.
- die Transportverpackungen in Endform (Paletten und Holzkisten) herstellen, um diese auf dem luxemburgischen Markt anzubieten.
Unternehmen, die außerhalb von Luxemburg niedergelassen sind und die für professionelle Zwecke verpackte Produkte im Großherzogtum Luxemburg direkt an Endverbraucher verkaufen, unabhängig von der Verkaufsmethode, unter anderem mittels Fernverträge wie definiert im Artikel L.222-1 des Verbrauchergesetzbuches.
Falls Sie nicht wissen, ob Sie für verpackungsverantwortlich sind, füllen Sie unsere Checkliste aus um eine sofortige Antwort zu erhalten.
Für verpackungsverantwortliche Unternehmen gelten drei gesetzliche Verpflichtungen:
1. Die Rücknahmepflicht: Betroffene Unternehmen müssen für Ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen eine gesetzlich vorgeschriebene Recyclingquote erreichen. Um die Quote zu erzielen, müssen Sie Ihre Abfälle (Sammlung, Aufbereitung usw.) sowie die damit verbundenen Daten verwalten. Die Ergebnisse müssen anschließend an das Umweltamt (AEV) übermittelt werden.
2. Die Auskunftspflicht: Betroffene Unternehmen müssen das luxemburgische Umweltamt (AEV) einmal jährlich über ihre Verpackungen und die erreichten Recyclingquoten in Kenntnis setzen. Darüber hinaus müssen sie die Verbraucher über die verfügbaren Rückgabe- und Sammelsysteme sowie über die Verwertungsmöglichkeiten informieren und sie für die Abfalltrennung usw. sensibilisieren.
3. Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung: Betroffene Unternehmen müssen einen Präventionsplan aufstellen um konkrete Maßnahmen zur Verpackungsreduzierung zu treffen. Außerdem muss die Öffentlichkeit über die erfolgten Maßnahmen informiert und ein Jahresbericht erstellt werden.
Werden Sie Mitglied: Sie müssen einer staatlich anerkannten Organisation, wie der Valorlux beitreten. Valorlux registriert Ihr Unternehmen beim luxemburgischen Umweltamt und übernimmt Ihre gesetzlichen Verpflichtungen. Sie nehmen dadurch an einem Kollektivmechanismus teil.
Aktuell ist Valorlux in Luxemburg die einzige staatlich anerkannte Organisation, die für Verpackungen zugelassen ist. Unternehmen, welche Haushalts- und Industrieverpackungen in Umlauf bringen, müssen ihre in Luxemburg in Verkehr gebrachten Verpackungen bei uns melden. Für Verpackungen, die Sie in anderen Ländern in Verkehr bringen, wenden Sie sich bitte an die europäischen Organisationen EXPRA und PRO-EUROPE.
Als Mitglied von Valorlux, melden Sie uns 1x jährlich Ihre in Luxemburg in Verkehr gebrachten Verpackungen (für Haushalte und/oder Industrie).
Als Mitglied von Valorlux werden Ihre gesetzlichen Verpflichtungen wie folgt erfüllt:
1. Die Rücknahmepflicht (Abfallorganisation für die Sammlung und Verarbeitung der in Luxemburg auf den Markt gebrachten Verpackungen): Valorlux organisiert die Sammlung von Verpackungen im blauen Sack in Luxemburg. Die über den blauen Sack gesammelten Verpackungen werden zu der Sortieranlange der Firma „Hein déchets" in Bech-Kleinmacher transportiert. Zu den sortierten Fraktionen gehören Plastik (PET, PE, PP, PS), Getränkekartons, Eisen und Aluminium. Die Sammlung der Fraktionen Glas und Papier/Karton wird von Gemeinden oder Syndikaten sichergestellt, die dafür eine finanzielle Unterstützung bekommen. Die verschiedenen Fraktionen werden im Anschluss zu den entsprechenden Recyclinganlagen transportiert.
2. Die Auskunftspflicht: Dank der von unseren Mitgliedern übermittelten Verpackungsmeldungen, der Wiegescheine der Sortieranlage und der Bescheinigungen der Recyclingunternehmen können wir die erreichten Recyclingquoten nach Materialarten errechnen und diese an das Umweltamt weiterleiten. Dieser Jahresbericht wird anschließend veröffentlicht und an unsere Mitglieder geschickt. Die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit wird durch unsere Kommunikationsmaßnahmen zu den Themen Abfalltrennung und -vermeidung und Littering gewährleistet.
3. Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung (Verpflichtung zu Präventions- und Informationsmaßnahmen, auch an die breite Öffentlichkeit gerichtet): In Zusammenarbeit mit der „Luxembourg Confederation“ und dem luxemburgischen Umweltamt hat Valorlux eine wiederverwendbare Einkaufstasche sowie einen wiederverwendbaren Einkaufsbeutel für Obst- und Gemüse entwickelt, um die Anzahl der auf den Markt gebrachten Plastiktüten zu reduzieren. Um die Projekte in diesem Bereich zu erweitern und zu diversifizieren, unterstützt Valorlux seit 2026 verschiedene Präventionsprojekte im Bereich vom Take-Away.
Über die Erfüllung Ihrer derzeitigen gesetzlichen Verpflichtungen hinaus bietet Ihnen die Mitgliedschaft bei Valorlux auch Unterstützung bei zukünftigen Anforderungen.
Begleitung bei der Verbesserung Ihrer Verpackungen im Hinblick auf die Sortierbarkeit
Wir haben Mitglieder bei der Optimierung ihrer Verpackungen beraten, um deren Erkennung in der Sortieranlage zu erleichtern und so deren Recycling zu ermöglichen. Durch diese Zusammenarbeit konnten Verpackungen, die zuvor nicht recycelt wurden, in Ressourcen umgewandelt werden.
Diese Art der Beratung kann für Mitglieder nützlich sein, die ihre Verpackungen sortierbar und besser an die bestehenden Sammel- und Recyclingkreisläufe anpassen möchten. Je nach Eigenschaften der Verpackung und deren Weiterentwicklung kann sich dies auch auf ihre Tarifklassifizierung auswirken. Außerdem lassen sich so künftige Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen bis zum Jahr 2030 vorwegnehmen, wenn nicht recycelbare Verpackungen in der Europäischen Union nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Zusammenarbeit mit Organisationen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) aus den Nachbarländern
Wir haben eine Kooperationsvereinbarung mit den EPR-Organisationen aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden (Fost Plus, Valipac, CITEO, CITEO Pro, Verpact). Diese Zusammenarbeit bietet unseren Mitgliedern zahlreiche Vorteile.
- Optimierung der „gemeinsamen“ Kosten: Die Kosten für Audits bei Recyclingunternehmen oder für die Rückverfolgbarkeitskontrollen von Industrieverpackungen können mit anderen REP-Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten, geteilt werden.
- Wissensaustausch: Gemeinsame Analyse und Erarbeitung einer einheitlichen Auslegung der praktischen Aspekte der neuen gesetzlichen Verpflichtungen.
Unterstützung bei den Formalitäten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung
Unsere Teams unterstützen unsere Mitglieder bei der korrekten Erstellung ihrer Meldung über das Inverkehrbringen von Haushalts- und Industrieverpackungen. Diese Unterstützung ermöglicht es den Mitgliedern, ihre Meldung so zu optimieren, dass ihr Beitrag dem tatsächlichen Inverkehrbringen ihrer Verpackungen entspricht.
Unsere Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Der Betrag hängt von der Art und der Menge der in Umlauf gebrachten Verpackungen ab.
Berechnet wird der jährliche Beitrag Ihres Unternehmens auf Grundlage der „Grüner-Punkt-Tarife" (detaillierte Meldung, vereinfachte Meldung). Jedem Verpackungsmaterial wird ein Tarif zugeordnet, der die tatsächlichen Kosten der Sammlung, Sortierung und des Recyclings widerspiegelt. Die „Grüner-Punkt-Tarife“ für nicht recycelbare Materialien sind demnach höher. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Materialien werden ebenfalls berücksichtigt. Gegebenenfalls werden die zu viel eingenommenen Beträge den Mitgliedern am Jahresende in Form einer Rückvergütung zurückerstattet.
Je nach dem gewählten Meldesystem werden die Tarife pro Kilogramm oder pro Einheit erhoben. Der Mindestbeitrag beträgt 50 €. Sie zahlen in Ihrer Verpackungsmeldung keinen Beitrag für nachweisbar wiederverwendeten Verpackungen. Wenn Sie ausschließlich Mehrwegverpackungen melden, zahlen Sie den Mindestbeitrag.
Die aktuellen „Grüner-Punkt-Tarife" können Sie hier herunterladen (detaillierte Meldung, vereinfachte Meldung).
Détails sur la responsabilité élargie du producteur pour les emballages industriels/non ménagers
Gemäß der europäischen Richtlinie 2018/852/EU müssen die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2024 Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für alle Verpackungen einrichten. In Luxemburg ist die zugelassene Organisation Valorlux für die Erfüllung dieser Verpflichtung zuständig.
Was bedeutet das in der Praxis?
In der Praxis wird die Verantwortung für die Entsorgung von Industrieverpackungen zwischen dem betreffenden Unternehmen und Valorlux geteilt. So funktioniert es:
Das operative Management Ihres Abfalls bleibt unverändert; es steht Ihnen frei, Ihren Abfall so zu entsorgen, wie Sie es bevorzugen. Valorlux kümmert sich um die administrative Verwaltung, um die Recyclingquote in Luxemburg zu berechnen und um Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen.
Ja, ausländische Lieferanten können die Verpflichtung ihrer Kunden für Industrieverpackungen, die auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr gebracht werden, auf die gleiche Weise übernehmen wie für Haushaltsverpackungen.
Damit ein Unternehmen seinen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung nachkommen kann, muss Valorlux mehrere Aufgaben erfüllen.
Zunächst berechnet Valorlux die Recyclingquoten in Luxemburg. Dies erfordert Audits von Recyclingunternehmen und Abfallsammelstellen sowie die Rückverfolgung der Verpackungsströme bis zu den endgültigen Recyclingunternehmen. Einige Kunststoffverpackungen werden außerhalb der EU recycelt. Wir arbeiten zudem mit Valipac in Belgien zusammen, um gemeinsame Audits durchzuführen und so die Gesamtkosten zu senken.
Darüber hinaus können die Mitgliedsunternehmen von der Zusammenlegung der gemeldeten und recycelten Mengen profitieren. Dieser kollektive Ansatz ermöglicht es, die in Luxemburg vorgeschriebenen Recyclingquoten zu erreichen, und stellt sicher, dass dieUnternehmen die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Recyclingziele erfüllt.
Unternehmen mit sortierten Abfallbehältern (jeder Größe), können eine Auspackprämie erhalten, wenn diese Abfälle von einem zugelassenen Entsorger gesammelt werden. Diese Prämie gilt für Kunststoff-, Holz- und Metallverpackungen, aber es wird keine Prämie für gemischte Abfallbehälter gezahlt.
Die Auspackprämie kann jedes Jahr von Mai bis November beantragt werden. Die Höhe der Prämie wird auf der Grundlage der Massen an Verpackungsabfall berechnet, die von Ihren Entsorgern gesammelt wurden.
Zugelassene Entsorger
- Ecotec
- Eu-Rec
- Hein Déchets
- Lamesch
- Liébaert
- Logico
- Paprec
- Polygone
- Remondis
- Renewi
- Steil Entsorgung
Von unseren Mitgliedern benötigen wir einmal jährlich eine Meldung über die in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Die Verpackungsmeldungen müssen über unser Online-Meldesystem „Valbase Online" eingereicht werden.
Der Hauptkontakt für Ihre Verpackungsmeldungen, welcher zum Zeitpunkt Ihres Beitritts festgelegt wurde, kann sein Passwort festlegen und erhält anschließend Zugriff zum Meldesystem. Der Hauptnutzer kann außerdem die Zugangsrechte Ihres Unternehmens verwalten, indem er neue Kontakte hinzufügt oder löscht und Ihnen Lese- oder Schreibrechte erteilt.
Sie haben keinen Zugriff auf das Meldesystem?
Bitte melden Sie sich per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +352 37 00 06 - 30.
Sie haben keinen Zugriff auf das System?
Ein Benutzerhandbuch ist in der Online-Mediathek von Valbase Online verfügbar.
Die jährliche Abgabefrist der Meldung für Verpackungen, die Sie im Vorjahr in Umlauf gebracht haben, ist am 28. Februar des Folgejahres. Für Verpackungen, die Sie im Jahr 2025 in Verkehr gebracht haben, erwarten wir Ihre Verpackungsmeldung folglich bis spätestens zum 28. Februar 2026.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Verpackungsmeldung fristgerecht einzureichen! Für jeden Monat Verspätung kann Ihnen gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine vertragliche Entschädigung in Höhe von 1% Ihrer letzten Verpackungsmeldung in Rechnung gestellt werden.
Nach Ihrem Beitritt reichen Sie Ihre erste Verpackungsmeldung zu Beginn des folgenden Kalenderjahres ein.
Bringt Ihr Unternehmen bereits seit längerer Zeit Verpackungen in Luxemburg in Umlauf, können Sie Valorlux auch rückwirkend beitreten.
Nach dem Ausfüllen des Kontaktformulars und dem Unterschreiben Ihres Mitgliedsvertrages, erhalten Sie von uns E-Mails mit nützlichen Informationen zum Ausfüllen Ihrer ersten Verpackungsmeldung.
Jedes Jahr verschicken Sie eine Verpackungsmeldung an Valorlux. In der Meldung geben Sie uns Auskunft über alle von Ihrem Unternehmen in Verkehr gebrachten Verpackungen, einschließlich der wiederverwendbaren Verpackungen (mehr Informationen dazu in Frage 4in der nächsten Rubrik). Bei den Verpackungen handelt es sich um Verkaufs-, Sammel- und Transportverpackungen für Ihre Produkte, die für den Verbrauch im Haushalt, für die Industrie oder für den Verkauf im Einzelhandel bestimmt sind.
Unternehmen müssen Produkte, welche sie selbst verpacken, und importierte verpackte Produkte bzw. Verpackungen melden, die in Luxemburg in Umlauf gebracht werden. Serviceverpackungen sind ein Sonderfall, weiterführende Informationen finden Sie unter Punkt 5 in der nächsten Rubrik.
Wichtig: Wenn der Lieferant Ihrer importierten Produkte bereits Mitglied bei Valorlux ist, müssen Sie diese Verpackungen nicht mehr in Ihrer Meldung berücksichtigen.
Überprüfen Sie mit Hilfe unserer Mitgliedsliste, ob Ihr Lieferant bereits Mitglied bei Valorlux ist. In Valbase gibt es außerdem eine Funktion, mit der Sie Ihre Geschäftsbeziehungen direkt in Ihrer Meldung angeben können.
In den meisten Fällen lässt sich sehr einfach feststellen, ob das Element, welches ein Produkt umgibt, eine Verpackung ist oder nicht. Trinkbüchsen, Flaschen und Konservendosen sind zum Beispiel eindeutig als Verpackungselemente zu identifizieren, deren einzige Funktion die Verpackung des Produktes ist.
Bei anderen Elementen, wie zum Beispiel Kaffeekapseln, Kleiderbügel oder Videospielhüllen ist die Unterscheidung weniger eindeutig. Sind Sie nicht sicher, ob es sich bei einem Element um eine Verpackung handelt oder nicht, können Sie gerne unsere Liste zur Unterscheidung zwischen Verpackungen und Nicht-Verpackungen zur Hilfe nehmen.
Sie müssen Ihre Haushalts- (primäre Verpackungen für den Haushaltsgebrauch) und Industrieverpackungen (Sekundär- und Tertiärverpackungen sowie Primärverpackungen für Produkte mit einem Gewicht oder Volumen von mehr als 10 Kilogramm oder Litern) separat melden. „Kommerzielle“ Verpackungen, die vor 2024 Teil der Meldung für Haushaltsverpackungen waren, wurden in die Verpackungsmeldung für Industrieverpackungen aufgenommen. Der Verwendungszweck des verpackten Produktes bestimmt dabei die Kategorie, zu der die Verpackung gehört. Die Verpackung eines Produktes, welches in Haushalten oder haushaltsähnlichen Umgebungen (Gemeinden, Kantinen, Restaurants, usw.) verwendet wird ist eine Haushaltsverpackung. Die Verpackung eines Industrieproduktes dagegen ist eine Industrieverpackung.
Einige Produkte können sowohl in Haushalten als auch in Unternehmen verwendet werden:
- Ein Fernsehgerät ist zum Beispiel in den meisten Fällen ein Haushaltsprodukt, kann aber auch in einem industriellen Kontext verwendet werden, zum Beispiel in einem Büro. Die Verpackung wird jedoch in beiden Fällen als Haushaltsverpackung betrachtet.
- Bei einigen Verpackungen spielt das Volumen eine Rolle. So gelten beispielsweise Getränkeverpackungen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 10 Liter als Haushaltsverpackungen. Getränkeverpackungen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10 Liter gelten hingegen als Industrieverpackung.
Valorlux hat für Produkte, bei denen Zweifel bestehen könnten, eine Liste erstellt, in der die Unterscheidung zwischen Haushalts- und Nicht-Haushaltsprodukten festgelegt wird. Im Zweifelsfall können Sie die Liste hier herunterladen.
Alle Verpackungen, die Sie auf den luxemburgischen Markt bringen, müssen gemeldet werden, einschließlich:
- Die Verpackungen der von Ihrem Unternehmen verpackten Produkte.
- Die Verpackungen der von Ihrem Unternehmen importierten Produkte. Bei den importierten Produkten handelt es sich ausschließlich um Verpackungen von Lieferanten, die nicht Mitglied bei Valorlux sind.
Methode A: Durch Produktblätter oder jährliche Verbrauchsdaten.
Methode B: Durch Zertifikate Ihres Entsorgungsunternehmens
Ab dem Meldungsjahr 2023 haben wiederverwendbare Verpackungen die sich in einem geschlossenen Umlaufsystem (closed loop system) bewegen einen „Grüner-Punkt“ Tarif von 0 € pro Kilogramm und müssen gemeldet werden.
Eine wiederverwendbare Verpackung in einem geschlossenen Umlaufsystem ist eine Art von Verpackungslösung, die darauf ausgelegt ist, mehrfach verwendet zu werden, während sie innerhalb eines definierten Kreislaufs bleibt. In diesem System bleibt der Verwendungszweck der Verpackung unverändert, dabei kann der Nutzer, der diese Verpackung verwendet (nicht besitzt), wechseln. Damit erwiesen werden kann, dass eine Verpackung sich in einem geschlossenen Umlaufsystem bewegt, muss der Besitz der Verpackung unverändert bleiben, indem sie nach jeder Nutzung gesammelt, gereinigt und erneut in Umlauf gebracht wird.
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die in den meisten Fällen zum Zeitpunkt des Verkaufs und in Gegenwart des Kunden genutzt werden, um das verkaufte Produkt zu verpacken. Beispiele sind unter anderem Brottüten, leichte Einkaufstüten, Pizzakartons.
Serviceverpackungen, die Sie in Luxemburg erworben haben, müssen von Ihrem Lieferanten gemeldet werden. Importierte Serviceverpackungen aus dem Ausland müssen nur dann von Ihnen gemeldet werden, wenn ihr Lieferant nicht bereits Mitglied bei Valorlux ist. Überprüfen Sie die Mitgliedschaft Ihrer Lieferanten mit Hilfe unserer Mitgliedsliste.
Eine Liste mit der Auflistung von Serviceverpackungen können Sie hier herunterladen.
Nachfolgend eine Übersicht über unsere verschiedenen Meldearten für Verpackungen. Falls nötig, können Meldearten auch miteinander kombiniert werden.
Wichtig: Bei Ihrer Anmeldung ermittelt Valorlux mit Ihnen die für Sie am besten geeignete Meldeart. Die Entscheidung erfolgt auf Basis Ihres Tätigkeitsbereiches, der Größe des Unternehmens und der Verpackungsart der von Ihnen verkauften Ware.
Falls Sie die Verpackungsdetails Ihrer Waren nicht kennen, sollten Sie Ihrer Meldepflicht mit Hilfe einer vereinfachten Meldung nachkommen. Bei dieser Meldeart geben Sie Ihre Verkaufseinheiten in vorab von Valorlux festgelegten Produktkategorien an. Die Einstufung ist häufig dann erforderlich, wenn Sie nicht der Hersteller der Waren sind und das Material, sowie die Verpackungszusammensetzung Ihrer Produkte nicht kennen. Um die Meldung erfolgreich abzugeben, müssen Sie Ihre Produkte den vereinfachten Kategorien zuordnen und anschließend die auf den Markt gebrachten Einheiten angeben.
Wichtig: Bei den Einheiten handelt es sich jeweils um die kleinste mögliche Verkaufseinheit. Möchten Sie ein Sechserpack Limonade melden, so müssen Sie 6 Einheiten in der Kategorie „Cola, Limonaden und Fruchtsirup" eintragen.
Die aktuellen Tarife der vereinfachten Meldung können hier heruntergeladen werden.
Diese Meldeart steht Mitgliedern zur Verfügung, die über eine gute Produktkenntnis verfügen, häufig handelt es sich dabei um Produzenten.
Ihr individueller Mitgliedsbeitrag wird bei der detaillierten Meldung auf Grundlage der in Verkehr gebrachten Menge an Produkten und deren genaue Verpackungszusammensetzung berechnet. Zur erfolgreichen Abgabe der detaillierten Meldung erstellen Sie für jedes zu meldende Produkt ein Produktblatt. Im Produktblatt definieren Sie das Gewicht und das Material der einzelnen Verpackungselemente. Anschließend tragen Sie die Einheiten ein, welche Sie für jedes Ihrer angelegten Produkte melden müssen.
Die aktuellen Tarife der detaillierten Meldung können hier heruntergeladen werden.
In vereinzelten Fällen dürfen Mitglieder, welche ihre erste Verpackungsmeldung, die sogenannte Referenzmeldung, in vereinfachter oder detaillierter Form abgegeben haben, die folgenden Verpackungsmeldungen auf Grundlage ihres Umsatzes berechnen lassen.
Trifft dies zu, so genügt zur erfolgreichen Abgabe Ihrer Meldung die Angabe des in Luxemburg erzielten Umsatzes. Ihr Beitrag wird anschließend auf Grundlage der erfolgten Umsatzentwicklung berechnet.
Industrieverpackungen müssen seit 2024 gemeldet werden. Es gibt zwei Methoden zur Meldung von Industrieverpackungen die auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr gebracht werden, die nicht nur einzeln, sondern auch in Kombination verwendet werden können:
Methode A: Meldung der in den Produktdatenblättern angegebenen Verpackungsmasse oder der jährlichen Verbrauchsdaten
Anwendbar auf Verpackungen, deren theoretische Masse bekannt ist. Die Meldung erfolgt auf der Grundlage von Produktblättern oder jährlichen Verbrauchsdaten.
Produktblätter
- Wenn Sie über Produktblätter mit einer Beschreibung der verwendeten Verpackungen (Material und Gewicht) verfügen, müssen Sie nur die Anzahl der Verkaufseinheiten in Luxemburg ermitteln.
- Anschließend multiplizieren Sie die Masse der Industrieverpackung mit der Anzahl der in Luxemburg verkauften Einheiten, um die zu meldende Verpackungsmenge zu ermitteln.
Jährliche Verbrauchsdaten
- Wenn Ihnen die jährlichen Verbrauchsmengen für die Verpackung Ihrer Produkte (z. B. Stretchfolienrollen) vorliegen, müssen Sie lediglich das Verhältnis zwischen den in Luxemburg und den im Ausland verkauften Produkten berechnen und diesen Anteil dann mit den verbrauchten Verpackungsmengen multiplizieren.
- Wenn Sie das Verhältnis der in Luxemburg verkauften Produkte nicht kennen, können Sie Ihre Berechnungen auch auf den in Luxemburg erzielten Umsatz im Vergleich zum im Ausland erzielten Umsatz stützen.
Methode B: Meldung der in den Abfallcontainer gesammelten Masse
Diese Methode ist anwendbar, wenn die theoretische Masse nicht bekannt ist. Die Meldung erfolgt auf der Grundlage des Verwertungsnachweises, den Sie von Ihrem Entsorgungsunternehmen erhalten.
1. Zunächst müssen Sie die jährliche Gesamtmenge der gesammelten Verpackungsabfälle von Ihrem Entsorgungsunternehmen erhalten.
2. Als Nächstes müssen Sie einen Prozentsatz berechnen, indem Sie die Anzahl der Lieferanten, die nicht Mitglied bei Valorlux sind, durch die Gesamtzahl Ihrer Lieferanten teilen. Sie müssen keine Verpackungen melden, die bereits von Lieferanten gemeldet wurden, die Valorlux-Mitglieder sind. Um zu überprüfen, welche Lieferanten bereits Mitglieder sind, empfehlen wir Ihnen, unsere Liste der Mitglieder zu konsultieren. Bitte dokumentieren Sie die Methode, die Sie zur Berechnung dieses Prozentsatzes verwendet haben.
3. Schließlich wird auf der Valbase-Plattform automatisch ein „Prozentsatz für Nichtverpackungsabfälle“ angewendet, da Abfallbehälter nicht nur Verpackungen enthalten. Dadurch wird verhindert, dass Sie zu viel melden. Dieser Prozentsatz ist bei der Verpackungsmeldung sichtbar. Wenn Sie diesen Prozentsatz anpassen möchten, kontaktieren Sie uns.
Treten Sie Valorlux bei, um sicherzustellen, dass Sie die Vorschriften für die erweiterte Herstellerverantwortung der Verpackungen einhalten. Als Mitglied profitieren Sie von umfassender Unterstützung bei der Verpackungsmeldung und tragen zu einer verantwortungsvollen Abfallwirtschaft in Luxemburg bei.
Füllen Sie noch heute das Mitgliedsantragsformular von Valorlux aus und stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Sind Sie unsicher, ob für Ihr Unternehmen eine Verpackungsverantwortung besteht und Sie Mitglied bei Valorlux werden müssen? Füllen Sie unsere Checkliste aus und erhalten Sie umgehend eine Antwort.
Melden Sie sich bei uns +352 37 00 06 1 oder schreiben Sie uns an [email protected]
Möchten Sie Mitglied bei Valorlux werden?
Füllen Sie unser Kontaktformular aus. Nach dem Absenden des Formulars wird sich ein Valorlux-Mitarbeiter bei Ihnen melden, um Sie bei Ihrer Anmeldung zu unterstützen.
Valorlux zählt heute mehr als 1'600 Mitglieder. Unsere Mitgliedsliste können Sie hier einsehen.