Mitglied bei Valorlux werden?

Bringt Ihr Unternehmen Verpackungen in Luxemburg in Umlauf? Wenn ja, können daraus eine Reihe von gesetzlichen Verpflichtungen resultieren.

 

Ab wann wird Ihr Unternehmen als verpackungsverantwortlich angesehen? Welche gesetzlichen Verpflichtungen müssen Sie erfüllen? Wie kann Valorlux Sie dabei unterstützen? Was kostet die Mitgliedschaft? Wie können Sie Mitglied werden?

 

In den folgenden FAQs finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Die Verpackungsverantwortung


Weiterführende Informationen zur Verpackungsverantwortung.

 

In den nachfolgenden Fällen gilt Ihr Unternehmen als verpackungsverantwortlich und muss folglich drei gesetzliche Verpflichtungen erfüllen (Rücknahmepflicht, Auskunftspflicht und das Ergreifen von Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung):

 

  • Unternehmen, die in Luxemburg niedergelassen sind und in Luxemburg Produkte verpacken oder verpacken lassen, um sie unter ihrer Eigenmarke auf den luxemburgischen Markt zu bringen.

 

  • Unternehmen, die in Luxemburg niedergelassen sind und die verpackte Produkte nach Luxemburg importieren oder importieren lassen, mit dem Ziel diese in Luxemburg in Umlauf zu bringen.
  • Unternehmen, die in Luxemburg niedergelassen sind und die Serviceverpackungen herstellen oder importieren, um sie auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr zu bringen. Serviceverpackungen werden an der Verkaufsstelle „in Anwesenheit des Verbrauchers" befüllt bzw. abgepackt. Die Verpackungsaktivität erfolgt dabei in der Regel zum Zeitpunkt des Verkaufs. Beispiele für Serviceverpackungen sind z.B. Brottüten, Pizzakartons und Einkaufstüten.
  • Unternehmen, die außerhalb von Luxemburg niedergelassen sind und die für professionelle Zwecke verpackte Produkte im Großherzogtum Luxemburg direkt an Haushalte und Verbraucher außerhalb von Haushalten verkaufen, unabhängig von der Verkaufsmethode, unter anderem mittels Fernverträge wie definiert im Artikel L.222-1 des Verbrauchergesetzbuches.

 

Für verpackungsverantwortliche Unternehmen gelten drei rechtliche Verpflichtungen:

 

1. Die Rücknahmepflicht: Betroffene Unternehmen müssen für Ihre in Verkehr gebrachten Haushaltsverpackungen eine gesetzlich vorgeschriebene Recyclingquote erreichen. Um die Quote zu erzielen, müssen die eigenen Verpackungen mit Hilfe einer Sammlung zurückgenommen, getrennt und verwertbaren Materialien recycelt werden.

 

2. Die Auskunftspflicht: Betroffene Unternehmen müssen das luxemburgische Umweltamt (AEV) einmal jährlich über ihre Verpackungsarten und die erreichten Recyclingquoten in Kenntnis setzen. Darüber hinaus müssen die Verbraucher über die ihnen zur Verfügung stehenden Rückgabe-, Sammel- und Verwertungssystem etc. informiert werden.

 

3. Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung: Betroffene Unternehmen müssen einen Maßnahmenplan zur Verpackungsreduzierung aufstellen. Sie müssen konkrete Maßnahmen zur Verpackungsreduzierung treffen. Außerdem muss die Öffentlichkeit über die erfolgten Maßnahmen informiert und ein Jahresbericht erstellt werden.

Werden Sie Mitglied: Sie müssen einer staatlich anerkannten Organisation, wie der Valorlux beitreten. Valorlux registriert Ihr Unternehmen beim luxemburgischen Umweltamt und übernimmt Ihre gesetzlichen Verpflichtungen. Sie nehmen dadurch an einem Kollektivmechanismus teil.

 

Aktuell ist Valorlux in Luxemburg die einzige staatlich anerkannte Organisation, die für Verpackungen zugelassen ist. Unternehmen, welche Haushalts- und Industrieverpackungen in Umlauf bringen, müssen ihre in Luxemburg in Verkehr gebrachten Verpackungen bei uns melden. Für Verpackungen, die Sie in anderen Ländern in Verkehr bringen, wenden Sie sich bitte an die europäischen Organisationen EXPRA und PRO-EUROPE

 

Als Mitglied bei Valorlux, melden Sie uns 1x jährlich Ihre in Luxemburg in Verkehr gebrachten Verpackungen (für Haushalte und/oder Industrie).

Sind Sie Mitglied, so erfüllt Valorlux Ihre gesetzlichen Verpflichtungen wie folgt:

 

1. Die Rücknahmepflicht (Abfallorganisation für die Sammlung und Verarbeitung der in Luxemburg auf den Markt gebrachten Verpackungen): Valorlux organisiert die Sammlung von Verpackungen im blauen Sack in Luxemburg. Die über den blauen Sack gesammelten Verpackungen werden zu der Sortieranlange der Firma „Hein déchets" in Bech-Kleinmacher transportiert. Zu den sortierten Fraktionen gehören PET, PE, PP, PS, Getränkekartons, Eisen und Aluminium. Die Sammlung der Fraktionen Glas und Papier-Karton wird durch eine finanzielle Unterstützung an die Gemeinden oder Syndikate sichergestellt. Die verschiedenen Fraktionen werden im Anschluss zu den entsprechenden Recyclinganlagen transportiert.

 

2. Die Auskunftspflicht: Durch das Sammeln und Verwerten der gesetzlich vorgeschrieben Fraktionen und die jährlich notwendigen Verpackungsmeldungen unserer Mitglieder, mit Informationen über die auf den Markt gebrachten Verpackungsmengen,  gelingt es Valorlux die gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungs- bzw. Recyclingquoten zu berechnen und die vorgeschriebenen Quoten an das luxemburgische Umweltamt zu kommunizieren. Als gemeinnützigen Unternehmen werden die hierfür entstandenen Kosten anteilig durch unsere Mitglieder getragen. Mitglieder, welche eine grössere Menge an Verpackungen in Umlauf bringen oder schwer bzw. nicht wiederverwertbare Verpackungsmaterialien verwenden, bezahlen höhere Beiträge zur Unterstützung unseres kollektiven Systems. Die Öffentlichkeit wird weiterhin durch unsere Kommunikationskampagnen zum blauen Sack informiert.

 

3. Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung und die Öffentlichkeit über getroffene Maßnahmen in Kenntnis setzen: In Zusammenarbeit mit der Luxembourg Confederation und der luxemburgischen Umweltverwaltung hat Valorlux eine wiederverwendbare Einkaufstasche zum Transportieren von u.a. Obst und Gemüse entwickelt, den Superbag®. Mit einem weiteren Projekt, der Öko-Tasche, einer wiederverwendbaren Einkaufstüte, soll ebenfalls die Benutzung von Einwegverpackungen reduziert werden. Beide Projekte und die damit verbundenen Kommunikationskampagnen gelten gleichzeitig auch für unsere Mitglieder mit. 

 

Unsere Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Der Betrag hängt von der Art und Menge der in Umlauf gebrachten Verpackungen ab.

 

Berechnet wird der jährliche Beitrag Ihres Unternehmens auf Grundlage der „Grünen-Punkt-Tarife" (detaillierte Meldung, vereinfachte Meldung). Jedem Verpackungsmaterial wird ein Tarif zugeordnet, der die tatsächlichen Kosten der Sammlung, Sortierung und des Recyclings widerspiegelt. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Materialien werden ebenfalls berücksichtigt.

 

Je nach dem gewählten Meldesystem werden die Tarife pro Kilo oder pro Einheit erhoben. Der Mindestbeitrag beträgt 50 Euro. Sie zahlen in Ihrer Verpackungsmeldung keinen Beitrag für nachweisbar wiederverwendbare Verpackungen.

 

Die aktuellen „Grüner-Punkt-Tarife" können Sie hier herunterladen (detaillierte Meldung, vereinfachte Meldung).

    

Sind Sie sich unsicher, ob für Ihr Unternehmen eine Verpackungsverantwortung besteht und Sie Mitglied bei Valorlux werden sollen? Füllen Sie unsere Checkliste aus und erhalten Sie umgehend eine Antwort. 

 

Haben Sie noch Fragen?

Melden Sie sich bei uns +352 37 00 06 1 oder schreiben Sie uns an [email protected]

 

Möchten Sie Mitglied bei Valorlux werden?

Füllen Sie unser Kontaktformular aus. Nach dem Absenden des Formulars wird sich ein Valorlux-Mitarbeiter bei Ihnen melden, um Sie bei Ihrer Anmeldung zu unterstützen.

 

Valorlux zählt heute mehr als 1'000 Mitglieder. Unsere Mitgliedsliste können Sie hier einsehen.

Die Verpackungsmeldung


Von unseren Mitgliedern benötigen wir einmal jährlich eine Meldung über die in Verkehr gebrachten Haushaltsverpackungen.

 

Die Verpackungsmeldungen müssen über unser Online-Meldesystem „Valbase Online" eingereicht werden.

 

Der Hauptkontakt für Ihre Verpackungsmeldungen, welcher zum Zeitpunkt Ihres Beitritts festgelegt wurde, kann sein Passwort festlegen und erhält anschließend Zugriff zum Meldesystem. Der Hauptnutzer kann außerdem die Zugangsrechte Ihres Unternehmens verwalten, indem er neue Kontakt hinzufügt oder löscht und Ihnen Lese- oder Schreibrechte erteilt. 

 

Sie haben keinen Zugriff auf das Meldesystem?

Bitte melden Sie sich per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +352 37 00 06 - 30.

 

Sie wissen nicht, wie Valbase Online funktioniert? 

Ein Benutzerhandbuch ist in der Online-Mediathek von Valbase Online verfügbar.

Die jährliche Abgabefrist der Meldung für Verpackungen, die Sie im Vorjahr in Umlauf gebracht haben, ist am 28. Februar des Folgejahres. Für Verpackungen, die Sie im Jahr 2023 in Verkehr gebracht haben, erwarten wir Ihre Verpackungsmeldung folglich bis spätestens zum 28. Februar 2024.

 

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Verpackungsmeldung fristgerecht einzureichen! Für jeden Monat Verspätung können gemäss unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strafzinsen in Höhe von 1% Ihrer letzten Verpackungsmeldung entstehen. 

Nach Ihrem Beitritt reichen Sie Ihre erste Verpackungsmeldung zu Beginn des folgenden Kalenderjahres ein.

 

Bringt Ihr Unternehmen bereits seit längerer Zeit Verpackungen in Luxemburg in Umlauf, können Sie Valorlux auch rückwirkend beitreten.

 

Nach dem Ausfüllen des Kontaktformulars und dem Unterschreiben Ihres Mitgliedsvertrages, erhalten Sie von uns E-Mails mit nützlichen Informationen zum Ausfüllen Ihrer ersten Verpackungsmeldung.

Jedes Jahr verschicken Sie eine Verpackungsmeldung an Valorlux. In der Meldung geben Sie uns Auskunft über alle von Ihrem Unternehmen in Verkehr gebrachten Verpackungen, einschließlich der wiederverwendbaren Verpackungen (mehr Informationen dazu in Frage 8). Hierbei handelt es sich um Verkaufs-, Sammel- und Transportverpackungen für Ihre Produkte, die für den Verbrauch im Haushalt, für die Industrie oder für den Verkauf im Einzelhandel bestimmt sind.

 

In Luxemburg ansässige Unternehmen, müssen Produkte, welche sie selbst verpacken, und importierte Produkte bzw. Verpackungen melden. Serviceverpackungen sind ein Sonderfall, weiterführende Informationen finden Sie unter Punkt 7 dieser FAQ.

 

Wichtig: Wenn der Lieferant Ihrer importierten Produkte bereits Mitglied bei Valorlux ist, müssen Sie diese Verpackungen nicht mehr in Ihrer Meldung berücksichtigen.

 

Überprüfen Sie mit Hilfe unserer Mitgliedsliste, ob Ihr Lieferant bereits Mitglied bei Valorlux ist.

 

In den meisten Fällen lässt sich sehr einfach feststellen, ob das Element, welches ein Produkt umgibt, eine Verpackung ist oder nicht. Trinkbüchsen, Flaschen und Konservendosen sind zum Beispiel eindeutig als Verpackungselemente zu identifizieren, deren einzige Funktion die Verpackung des Produktes ist.

 

Bei anderen Elementen, wie zum Beispiel Kaffeekapseln, Kleiderbügel oder Videospielhüllen ist die Unterscheidung weniger eindeutig. Sind Sie nicht sicher, ob es sich bei einem Element um eine Verpackung handelt oder nicht, können Sie gerne unsere Liste zur Unterscheidung zwischen Verpackungen und Nicht-Verpackungen zur Hilfe nehmen.  

Sie müssen Ihre Haushalts- (primäre Verpackungen für den Haushaltsgebrauch) und Industrieverpackungen separat melden. „Kommerzielle“ Verpackungen, die vor 2024 Teil der Meldung für Haushaltsverpackungen waren, wurden in die Verpackungsmeldung für Industrieverpackungen aufgenommen. Der Verwendungszweck des verpackten Produktes bestimmt dabei die Kategorie, zu der die Verpackung gehört. Die Verpackung eines Produktes, welches in Haushalten oder haushaltsähnlichen Umgebungen (Gemeinden, Kantinen, Restaurants, usw.) verwendet wird ist eine Haushaltsverpackungen. Die Verpackung eines Industrieproduktes dagegen ist eine Industrieverpackung.

 

Einige Produkte können sowohl in Haushalten als auch in Unternehmen verwendet werden:

 

  • Ein Fernsehgerät ist zum Beispiel in den meisten Fällen ein Haushaltsprodukt, kann aber auch in einem industriellen Kontext verwendet werden. Die Verpackung wird jedoch in beiden Fällen aus Haushaltsverpackung betrachtet.
  • Bei einigen Verpackungen spielt das Volumen eine Rolle. So gelten beispielsweise Getränkeverpackungen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 10 Liter als Haushaltsverpackungen. Getränkeverpackungen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10 Liter gelten hingegen als Industrieverpackung.

 

Valorlux hat eine Liste ausgearbeitet, mit der die Unterscheidung zwischen Haushalts- und Industrieverpackungen einfacher fällt. Im Zweifelsfall können Sie die Liste hier herunterladen.

 

Für mehr Informationen über die Meldung der Industrieverpackungen, besuchen Sie unsere Seite zu diesem Thema

 

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die in den meisten Fällen zum Zeitpunkt des Verkaufs und in Gegenwart des Kunden genutzt werden, um das verkaufte Produkt zu verpacken. Beispiele sind unter anderem Brottüten, Einwegbecher, Einkaufstüten, Pizzakartons etc.

 

Serviceverpackungen, die Sie in Luxemburg erworben haben, müssen von Ihrem Lieferanten gemeldet werden. Importierte Serviceverpackungen aus dem Ausland müssen nur dann von Ihnen gemeldet werden, wenn ihr Lieferant nicht bereits Mitglied bei Valorlux ist. Überprüfen Sie die Mitgliedschaft mit Hilfe unserer Mitgliedsliste

 

Eine Liste mit der Auflistung von Serviceverpackungen können Sie hier herunterladen.

Ab dem Meldungsjahr 2023 haben wiederverwendbare Verpackungen die sich in einem geschlossenen Umlaufsystem (closed loop system) bewegen einen „Grüner Punkt“ Tarif von 0 € pro Kilogramm und müssen gemeldet werden.

 

Eine wiederverwendbare Verpackung in einem geschlossenen Umlaufsystem ist eine Art von Verpackungslösung, die darauf ausgelegt ist, mehrfach verwendet zu werden, während sie innerhalb eines definierten Kreislaufs bleibt. In diesem System bleibt der Verwendungszweck der Verpackung unverändert, dabei kann der Nutzer, der diese Verpackung verwendet (nicht besitzt), wechseln. Damit erwiesen werden kann, dass eine Verpackung sich in einem geschlossenen Umlaufsystem bewegt, muss der Besitz der Verpackung unverändert bleiben, indem sie nach jeder Nutzung gesammelt, gereinigt und erneut in Umlauf gebracht wird.

Unsere Meldearten


Nachfolgend eine Übersicht über unsere verschiedenen Meldearten für Haushaltsverpackungen. Falls nötig, können Meldearten auch miteinander kombiniert werden.

 

Wichtig: Bei Ihrer Anmeldung ermittelt Valorlux gemeinsam mit Ihnen die für Sie am besten geeignete Meldeart. Die Entscheidung erfolgt auf Basis Ihres Tätigkeitsbereiches, der Grösse des Unternehmens und der Verpackungsart, der von Ihnen verkauften Waren. 

 

 

Falls Sie die Verpackungsdetails Ihrer Waren nicht kennen, sollten Sie Ihrer Meldepflicht mit Hilfe einer vereinfachten Meldung nachkommen. Bei dieser Meldeart geben Sie Ihre Verkaufseinheiten in vorab von Valorlux festgelegten Produktkategorien an. Die Einstufung ist häufig dann erforderlich, wenn Sie nicht der Hersteller der Waren sind und das Material, sowie die Verpackungszusammensetzung Ihrer Produkte nicht kennen. Um die Meldung erfolgreich abzugeben, müssen Sie Ihre Produkte den vereinfachten Kategorien zuordnen und anschließend die auf den Markt gebrachten Einheiten angeben. 

 

Wichtig: Bei den Einheiten handelt es sich jeweils um die kleinste mögliche Verkaufseinheit. Möchten Sie einer Sechserpack Limonade melden, so müssen Sie 6 Einheiten in der Kategorie „Cola, Limonaden und Fruchtsirupe" eintragen.

 

Die aktuellen Tarife der vereinfachten Meldung können hier heruntergeladen werden.

 

Diese Meldeart steht Mitgliedern zur Verfügung, die über eine gute Produktkenntnis verfügen, häufig handelt es sich dabei um Produzenten.

 

Ihr individueller Mitgliedsbeitrag wird bei der detaillierten Meldung auf Grundlage der in Verkehr gebrachten Menge an Produkten und deren genauen Verpackungszusammensetzung berechnet. Zur erfolgreichen Abgabe der detaillierten Meldung, erstellen Sie, für jedes zu meldende Produkt, ein Produktblatt. Im Produktblatt definieren Sie das Gewicht und das Material der einzelnen Verpackungselemente. Anschließend tragen Sie die Einheiten ein, welche Sie für jedes Ihrer angelegten Produkte melden möchten.

 

Die aktuellen Tarife der detaillierten Meldung können hier heruntergeladen werden.

In vereinzelten Fällen dürfen Mitglieder, welche Ihre erste Verpackungsmeldung, die sogenannte Referenzmeldung, in vereinfachter oder detaillierter Form abgegeben haben, die folgenden Verpackungsmeldungen auf Grundlage ihres Umsatzes berechnen lassen.

 

Trifft dies zu, so genügt zur erfolgreichen Abgabe Ihrer Meldung die Angabe des in Luxemburg erzielten Umsatzes. Ihr Beitrag wird anschließend auf Grundlage der erfolgten Umsatzentwicklung berechnet.

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