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trash factory
(*Honnertzwanzeg Sekonnen  - 120 Sekunden – bietet Ihnen bedeutende Informationen zum Thema Verpackungen, die innerhalb von 2 Minuten gelesen werden können. Der Newsletter befasst sich mit Neuerungen bezüglich Verpackungen, die für Sie als Mitglied von Valorlux nützlich sind)

 

Die zweite Ausgabe hat bestimmte Anpassungen des Gesetzes bezüglich den Verpackungen vorgestellt, die Ihren Alltag beeinflusst hätten, je nach dem in welchem Unternehmensbereich Sie tätig sind. Seitdem wurde der Gesetzesentwurf wieder angepasst und einige Punkte weggenommen oder überarbeitet.

 

Hier sind die Anpassungen (in Grün)

 

1. Verpacktes Obst und Gemüse <1,5 kg

 

  • Maßnahme wird ins Gesetzesentwurf bezüglich der Reduzierung der Auswirkung von bestimmten Produkten aus Plastik auf die Umwelt aufgenommen.

  • Verschiebung des Datums des Inkrafttretens auf den 1. Juli 2023

Ab diesem Datum kann Obst und Gemüse das im Anhang III aufgelistet ist, bei Mengen unter 1,5 kg nicht mehr in Plastik verpackt verkauft werden. 

 

2. Progressiver Verbot die Serviceverpackungen kostenlos zur Verfügung zu stellen

 

- Anpassung des Jahres des Inkrafttretens und der zurückbehaltenen Maßnahmen:

 

Jahr

 

Zurückbehaltene Maßnahmen

2025                                                                 

  • Einwegbecher und -behälter können nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Einkauftüten, egal aus welchem Material sie bestehen, können nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

- Zusatz von spezifischen Modalitäten:

 

  • Die Kosten der Verpackungen müssen separat vom Verkaufspreis an der Verkaufsstelle ausgeschildert werden.

  • Wenn die Kosten der Verpackung im Verkaufspreis der Ware eingeschlossen ist, dürfen diese nicht an Personen verrechnet werden, die auf diese Verpackung verzichten.

 

 

Euer Valorlux Team

 

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